Antrag der FWG-Fraktion vom
24. Januar 1998
Kanalbenutzungsgebühr
Kreishallenbad
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der im Haushalt 98, Einzelplan 7, Unterabschnitt 700,
Haushaltstelle 712
Anteil an Kanalbenutzungsgebühr
Kreishallenbad
eingestellte Betrag in Höhe von
DM 26.000,00
muß nach unserer Meinung neu verhandelt bzw. ganz abgelehnt
werden.
Unseres Wissens beinhaltet der mit der Kreisverwaltung
abgeschlossene Vertrag eine Beteiligung der Gemeinden Maxdorf und
Lambsheim an den Kanalbenutzungsgebühren des Kreishallenbades zu
gleichen Teilen von je 50%.
Diese Regelung ist aufgrund der Einwohnerzahlen nicht
gerechtfertigt.
Diese Regelung stellt, auch wenn sie vertraglich abgesichert
ist, eine freiwillige Leistung gegenüber dem Kreis dar und müßte
von der Aufsichtsbehörde aufgrund unseres defizitären
Haushaltes beanstandet werden.
Wir beantragen:
Diesen Ansatz aus dem Haushalt 98 zu streichen. Eventuell
anfallende Beträge sollen im Nachtragshaushalt eingestellt
werden.
FWG Freie Wählergruppe Lambsheim e.V. D-67245 Lambsheim.
Ihre Nachricht an uns:
|