FWG Lambsheim - Archiv 2021

Antrag vom 07.06.2021 zu „Sicherer Schulweg“, hier Bubensteig

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

der Umwelt- und Bauausschuss der Ortsgemeinde Lambsheim hat sich schon mehrfach seit 2019 mit dem Thema „Sicherer Schulweg“, hier im Bereich der Straße „Bubensteig“, beschäftigt. In einer Verkehrsschau der Fachgremien am 18.09.2019 wurde ein Konzept ausgearbeitet und verabschiedet, welches letztlich in die Verwaltungsvorlage 2021/0240 vom 28.04.2021 mündete. Wie in der letzten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 11.05.2021 bereits angekündigt stellt die FWG-Fraktion hierzu nachstehenden Antrag mit der Bitte diesen den gemeindlichen Gremien zur Beratung vorzulegen.

Antrag:

Aufgrund jüngerer Erkenntnisse und angeregt durch ausgeführte Beispiele in anderen deutschen Städten und Gemeinden stellen wir den Antrag die Straße „Bubensteig“ im Norden ab der Einmündung der Straße „An der Kesser“ bis zur Einmündung des „Bubensteigs“ in die „Neustadter Straße“ im Süden in eine „Fahrradstraße“ umzuwandeln.

Begründung:

Der „Bubensteig“ birgt aufgrund des Verkehrsaufkommens, besonders durch motorisierte Fahrzeuge, ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Schulkinder zur und von der Karl-Wendel-Schule. In Fahrradstraßen hat der Fahrradverkehr absoluten Vorrang und die Kraftfahrzeuge haben sich dem unterzuordnen. Damit soll erreicht werden, dass nicht nur Radfahrende, sondern auch Schulkinder diesen Weg gefahrloser nutzen können. Zudem ist dieser Abschnitt des „Bubensteigs“ auch Teil des „Salier-Radweges“ und dementsprechend gekennzeichnet.

Durchzuführende Maßnahmen:

Die Ein- bzw. Ausfahrt in den Bereich „Fahrradstraße“ ist jeweils mit dem Verkehrszeichen 244.1 bzw. 244.2 gemäß StVO sowie durch Bodenmarkierungen zu kennzeichnen (siehe beigefügte Skizze und Bilder). Die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit soll auf 15 km/h festgelegt werden, was durch die StVO gedeckt wäre. Die Verkehrszeichen erhalten ein Zusatzschild das Anwohnern, Besuchern und Zulieferverkehr Zufahrt gestattet ist. Weiters müsste eine Querungshilfe von der Nordseite des „Bubensteigs“ auf die Südseite geschaffen werden in Form einer Aufpflasterung oder durch Zebrastreifen. Hierzu wäre es auch erforderlich, den Bürgersteig auf der Westseite des Bahnübergangs ca. 20m in Richtung Westen auf der Nordseite des „Bubensteigs“ zu verlängern (siehe beigefügte Skizze). Die Parkplätze zur Bahnlinie hin müssten in diesem Bereich unbenutzbar gemacht werden. Zur optischen Lenkung des Verkehrs soll eine strichlierte Fahrbahnbegrenzungslinie vom „Bubensteig“ in die Straße „An der Kesser“ und an der Einmündung in die „Neustadter Straße“ entlang dieser (siehe ebenfalls beigefügte Skizze) aufgebracht werden.

Finanzierung:

Die Ausbaukosten könnten minimiert werden, wenn die Verlängerung des Gehweges durch den örtlichen Bauhof ausgeführt werden würden. Alle weiteren Kosten könnten durch die Haushaltsstelle 5411/523380 Infrastrukturvermögen getragen werden. Wir bitten die Verwaltung für die Beratung in den Gremien eine Kostenschätzung zu erstellen.
  

FWG-Antrag Bubensteig 07.06.20217

 


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