Aus für Lambsheimer Freibad

Nach dreijähriger Schließung des Lambsheimer Freibades kam in der Gemeinderatssitzung am 27.09.2000 eine endgültige Entscheidung: 

Die Gemeinde Lambsheim wird auf Dauer von einer Sanierung des alten Freibades absehen.

Die Freie Wählergruppe bedauert diesen Schritt, musste sich jedoch aus Kosten- und Vernunftgründen dieser Entscheidung anschließen. Gerade in den vergangenen drei Jahren seit Schließung waren es immer wieder unsere Aktivitäten, die eine Sanierung zu tragbaren Kosten gewährleisten wollten:

  • Die Gründung des Fördervereins war ein Gedanke der Freien Wählergruppe im Rahmen der Haushaltsrede 1998
  • Viele Aktivitäten des Fördervereins wurden durch unsere Mitglieder maßgeblich begleitet, so z.B.
    • die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes der technischen und baulichen Einrichtungen

Alle Vorschläge sollten jedoch nicht DIN-konform sein und wurden von den zustimmungspflichtigen Fachbehörden immer wieder verworfen. Ein letzter Versuch war die Ausarbeitung eines Gutachtens durch einen neutralen Sachverständigen. Darauf hatten sich in einer Gemeinderatssitzung mehrheitlich die Ratsmitglieder von FWG, SPD und Bündnis90/Die Grünen ausgesprochen. Allerdings mit der Maßgabe, dass das Ergebnis dieses Gutachtens eine endgültige Entscheidung darstellen muss.

Das Gutachten des Verbandes öffentlicher Bäder e.V., Essen vom 10.08.2000 übertraf jedoch bei weitem unsere Befürchtungen:

  • Für eine Sanierung werden DM 3,7 Mio. (Variante 1) bzw. DM 2,2 Mio. (Variante 2) zzgl. Planungskosten und Kapitaldienst (Zins für benötigte Darlehen) prognostiziert.
  • Als voraussichtliche Folgekosten werden jährlich DM 230.000,-- (Variante 1) bzw. DM 170.000,-- (Variante 2) vorhergesagt

Diese Kosten wären ausschließlich ohne Beteiligung bzw. Finanzierungsunterstützung anderer (Kommunen, Kreis, Land) durch die Gemeinde Lambsheim zu tragen.

Zusätzlich weist das Gutachten auf die große Wettbewerbssituation der Freibäder und Bademöglichkeiten in der näheren Umgebung hin, die alles andere als erfolgsversprechend für den Standort Lambsheim ist.

Unter diesen Gesichtspunkten mussten wir uns von einer Sanierung/Modernisierung unseres Freibades gedanklich verabschieden. Um jedoch unseren Bürgern auch in Zukunft wieder eine Freibademöglichkeit zu ermöglichen haben wir uns für einen sinnvollen Zusammenschluss von Hallenbad und Freibademöglichkeit (Kombibad) entschieden.

Daher stimmten wir in der Gemeinderatssitzung am 27.09.2000 folgender Grundsatzentscheidung zu, die als gemeinsamer Antrag von allen Gemeinderatsfraktionen eingebracht wurde:

  1. Das Gutachten des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder vom 10.08.2000 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Lambsheim wird aus Kostengründen auf Dauer von einer Sanierung des alten Freibads absehen.
  3. Die Gemeinde beantragt beim Landkreis Ludwigshafen, wegen der Aufgabe des bisherigen Freibadebeckens gemeinsam mit den Sitzgemeinden zu planen, das Kreishallenbad Maxdorf um eine attraktiv gestaltete Freibadwasserfläche mit erweiterter Spiel- und Liegewiese zu ergänzen.
  4. Das hierfür erforderliche Gelände des bisherigen Freibads ist erkennbar mit in die Planung einzubeziehen. Zur Beurteilung der Finanzierbarkeit sind die Kosten  für die dafür notwenigen Investitionen, die Höhe zu erwartender Folgekosten sowie deren Verteilung auf die Beteiligten zu ermitteln.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen und die Angelegenheit voranzutreiben.

Leider wollte die SPD-Fraktion den mit ihrer Mitwirkung eingebrachten gemeinsamen Antrag nicht mehr mittragen. Somit erfolgte die Zustimmung mehrheitlich mit den Stimmen von FWG, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Die in diesem Antrag noch nicht präzisierte Aussage über Anordnung und Größe einer noch zu schaffenden Freibademöglichkeit beim Hallenbad kann durch die im Bäderbeirat Kreishallenbad Maxdorf vertretenen Lambsheimer Mitglieder mitbestimmt werden.

Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells ist, dass (wie beim Kreishallenbad Mutterstadt) die entstehenden Kosten für Investitionen gemeinsam durch die Sitzgemeinden Maxdorf und Lambsheim, sowie den Kreis Ludwigshafen getragen werden. Auch am Betriebskostendefizit verbliebe dann für die beiden Sitzgemeinden nur ein Anteil.

Wir sind überzeugt, dass wir mit unserer jetzigen Entscheidung eine baldige Freibademöglichkeit unseren Lambsheimer Bürgern bieten können, ohne die Finanzkraft der Gemeinde zu überfordern. Vorausgesetzt: die Verbandsgemeinde Maxdorf schließt sich dieser Lösung an

Links zu unseren bisherigen Freibad-Themen:

FWG-Journal 1/97
Gemarkungsbegehung der FWG-Gemeinderats- und Ausschussmitglieder am 25.07.97
FWG-Mitgliederversammlung vom 14.10.97
FWG-Journal 2/97
Antrag der FWG-Fraktion vom 24.01.98
Haushaltsrede des Vorsitzenden der FWG-Fraktion vom 05.02.1999