Antrag vom 07.06.2021 zu „Sicherer Schulweg“, hier Bubensteig
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Umwelt- und Bauausschuss der Ortsgemeinde Lambsheim hat sich
schon mehrfach seit 2019 mit dem Thema „Sicherer Schulweg“, hier im
Bereich der Straße „Bubensteig“, beschäftigt. In einer
Verkehrsschau der Fachgremien am 18.09.2019 wurde ein Konzept
ausgearbeitet und verabschiedet, welches letztlich in die
Verwaltungsvorlage 2021/0240 vom 28.04.2021 mündete. Wie in der
letzten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 11.05.2021 bereits
angekündigt stellt die FWG-Fraktion hierzu nachstehenden Antrag mit
der Bitte diesen den gemeindlichen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Antrag:
Aufgrund jüngerer
Erkenntnisse und angeregt durch ausgeführte Beispiele in anderen
deutschen Städten und Gemeinden stellen wir den Antrag die Straße
„Bubensteig“ im Norden ab der Einmündung der Straße „An der Kesser“
bis zur Einmündung des „Bubensteigs“ in die „Neustadter Straße“ im
Süden in eine „Fahrradstraße“ umzuwandeln.
Begründung:
Der „Bubensteig“ birgt
aufgrund des Verkehrsaufkommens, besonders durch motorisierte
Fahrzeuge, ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Schulkinder zur und
von der Karl-Wendel-Schule. In Fahrradstraßen hat der Fahrradverkehr
absoluten Vorrang und die Kraftfahrzeuge haben sich dem
unterzuordnen. Damit soll erreicht werden, dass nicht nur
Radfahrende, sondern auch Schulkinder diesen Weg gefahrloser nutzen
können.
Zudem ist dieser Abschnitt des „Bubensteigs“ auch Teil des
„Salier-Radweges“ und dementsprechend gekennzeichnet.
Durchzuführende Maßnahmen:
Die Ein- bzw. Ausfahrt in
den Bereich „Fahrradstraße“ ist jeweils mit dem Verkehrszeichen
244.1 bzw. 244.2 gemäß StVO sowie durch Bodenmarkierungen zu
kennzeichnen (siehe beigefügte Skizze und Bilder). Die max.
zulässige Höchstgeschwindigkeit soll auf 15 km/h festgelegt werden,
was durch die StVO gedeckt wäre. Die Verkehrszeichen erhalten ein
Zusatzschild das Anwohnern, Besuchern und Zulieferverkehr Zufahrt
gestattet ist. Weiters müsste eine Querungshilfe von der
Nordseite des „Bubensteigs“ auf die Südseite geschaffen werden in
Form einer Aufpflasterung oder durch Zebrastreifen. Hierzu wäre es
auch erforderlich, den Bürgersteig auf der Westseite des
Bahnübergangs ca. 20m in Richtung Westen auf der Nordseite des
„Bubensteigs“ zu verlängern (siehe beigefügte Skizze). Die
Parkplätze zur Bahnlinie hin müssten in diesem Bereich unbenutzbar
gemacht werden. Zur optischen Lenkung des Verkehrs soll eine
strichlierte Fahrbahnbegrenzungslinie vom „Bubensteig“ in die Straße
„An der Kesser“ und an der Einmündung in die „Neustadter Straße“
entlang dieser (siehe ebenfalls beigefügte Skizze) aufgebracht
werden.
Finanzierung:
Die Ausbaukosten könnten
minimiert werden, wenn die Verlängerung des Gehweges durch den
örtlichen Bauhof ausgeführt werden würden. Alle weiteren Kosten
könnten durch die Haushaltsstelle 5411/523380 Infrastrukturvermögen
getragen werden.
Wir bitten die Verwaltung für die Beratung in den Gremien eine
Kostenschätzung zu erstellen.